Konstellation ist zulässig
Die SVP ist sich bewusst, dass über die Kandidatur von Carla Schelb als Ehefrau von Stadtparlamentarier Remo Schelb in Gossau diskutiert wird. «Exekutive und Legislative sind zwei Ebenen, die klar voneinander getrennt sind», sagt Gallus Hälg. Ob das Stadtratsmitglied nun Arzt, Treuhänder, «Banker» oder eben Ehefrau sei: Zur Geheimhaltung seien alle verpflichtet.
St. Galler Tagblatt
Zulässig ist diese Konstellation, wie vom Gossauer Stadtschreiber Toni Inauen zu erfahren ist. Einen vergleichbaren Fall gab es 2007 im Parlament der Stadt St. Gallen. Als Nino Cozzio in den Stadtrat gewählt wurde, trat seine Frau Trudy Cozzio aus dem Parlament freiwillig zurück. Remo Schelb sagt auf Anfrage, dass Gedanken über einen möglichen Rücktritt seinerseits verfrüht seien. Nach den Wahlen, sofern sowohl seine Frau als auch er gewählt würden, müsse das Gremium darüber befinden. Dieses bestehe aus Fraktion, Partei und Wahlausschuss. (ad)