Erschliessung der Aussengebiete an das Gossauer Glasfasernetz (FTTH)
An der Volksabstimmung vom 22. September 2013 wurde für die Erstellung eines flächendeckenden Glasfasernetzes (FTTH) ein Kredit von CHF 15`800`000 erteilt. In der Abstimmungsvorlage wurde festgehalten, dass die Erschliessung durch die Stadt Gossau Gewähr bietet, dass alle Liegenschaften an das Netz angeschlossen werden und keine digitale Zweiklassengesellschaft entstehen wird. Im Bericht und Antrag an das Stadtparlament stand, dass eine 96-prozentige Erschliessung innert acht Jahren angestrebt wird. Zudem wurde festgehalten, dass die restlichen Nutzungseinheiten im Laufe der Jahre sukzessive erschlossen werden, wenn die Stadtwerke an den jeweiligen Orten die Infrastruktur erneuert. Zwischenzeitlich erfolgte der Ausbau des Glasfasernetzes etappenweise und wird nun im Jahr 2022 finalisiert.
In einigen Weilern und Aussengebieten wurden lnfrastrukturanlagen erneuert und Lehrrohre für die Erschliessung an das Glasfasernetz verbaut. Ergänzend wurden Anlagen der Stadt, beispielsweise Trafostationen, mit Glasfaser ausgerüstet. Doch trotz dieser baulichen Massnahmen sind die verbauten Leerrohre bis dato leer und angrenzende Grundeigentümer können noch immer nicht vom Glasfasernetz profitieren. Stattdessen wurden die Grundeigentümer seitens Stadtwerke angehalten, die Erschliessung selbst zu berappen.
Wir bitten den Stadtrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Weshalb wurden entgegen dem Bericht und Antrag an das Stadtparlament bei einigen Infrastrukturprojekten nur Lehrrohre verlegt, anstatt die Liegenschaften vollständig mit Glasfaser zu erschliessen?
2. Infrastrukturanlagen der Stadt (z. B. Trafostationen) sind in Aussengebieten mit Glasfaser erschlossen worden. Weswegen bediente man parallel dazu nicht das ganze Gebiet?
3. Wie gedenkt der Stadtrat der Abstimmungsvorlage gerecht zu werden und Aussengebiete an das Glasfasernetz anzuschliessen?
4. Weshalb werden die Grundeigentümer der Weiler und Aussengebiete für die Erschliessung zur Kasse gebeten?
5. Wie hoch belaufen sich die Kosten für die Erschliessung der restlichen 4 Prozent durch die Stadtwerke?
6. lst der Stadtrat bereit, zusammen mit den Stadtwerken und der Swisscom einen ergänzenden Kooperationsvertrag für die Erschliessung der letzten Gebiete auszuhandeln?
7. Wie rechtfertigt der Stadtrat die Entstehung einer digitalen Zweiklassengesellschaft in Gossau?