Revidiertes Baureglement – in weiter Ferne?
Der Kanton St. Gallen hat seit 1. Oktober 2017 ein neues Planungs- und Baugesetz (PBG). In Anbetracht der umfangreichen Umstellungs- und Anpassungsarbeiten und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Rechtsverfahren (öffentliche Auflage, Einspracheverfahren, Parlamentsvorlagen, fakultatives Referendum, allfällige kantonale Rechtsmittelverfahren usw.) ist den Gemeinden im neuen Planungs- und Baugesetz (PBG) eine Übergangsfrist von zehn Jahren eingeräumt worden.
In der Vergangenheit wurden parlamentarische Vorstösse in Bezug auf die grundlegende Revision des Baureglements der Stadt Gossau oder betreffend Aufhebung der Ausnützungsziffer mit Verweis auf die umfassende Überarbeitung sämtlicher Planungsinstrumente (kommunaler Richtplan, Sondernutzungspläne, Schutzverordnung etc.) beantwortet. Immer in Verbindung mit der hohen Komplexität und der Ressourcen-Frage. Für bauwillige Investoren ist dieser Zustand aber sehr unbefriedigend. Und auch die städtische Baukommission (Baubewilligungsbehörde) sowie die Bauverwaltung stossen in Bewilligungsverfahren und Vollzug immer wieder an Grenzen.
Wir danken dem Stadtrat für die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie sieht der Fahrplan in Bezug auf die Umstellungs- und Anpassungsarbeiten des seit
1. Oktober 2017 in Kraft getretenen PBG konkret aus?
2. Wann wird die in der Vergangenheit immer wieder in Aussicht gestellte Revision des kommunalen Baureglements endlich in Angriff genommen?
3. Ist der Stadtrat bereit, das kommunale Baureglement prioritär vor anderen Planungsinstrumenten auszuarbeiten?
4. Bis wann kann das Parlament mit einem Entwurf rechnen?