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Eigentümer befürchten Wertverminderungen

Bis am Montag lief das Mitwirkungsverfahren für die Revision der Schutzverordnung. Aus den Reihen der Parlamentarier wird Kritik laut an der Ausgestaltung. Zahlreiche Eigentümer würden Wertverminderungen ihrer Liegenschaften erleiden.

Schutzverordnung
«Alle Gebäude, die vor 40 Jahren ins damalige Ortsbildinventar aufgenommen wurden, sind geschützt. Dazu definierte der Kanton weitere Objekte, die schützenswert sind. Warum muss die Stadt jetzt noch zusätzlich Gebäude schützen?», sagt SVP-Stadtparlamentarier Alois Künzle. Er tritt in dieser Sache als Sprecher seiner Partei auf, die in einer Medienmitteilung das Vorgehen des Stadtrates stark kritisiert. Schliesslich verursache jede Aufnahme in die Schutzverordnung eine Wertverminderung für die Eigentümer einer Liegenschaft. «Das ist ein erheblicher Eingriff. Ich kenne diverse Eigentümer, die überhaupt nicht einverstanden sind», erklärt Künzle.

Auch FDP-Stadtparlamentarierin Ruth Schäfler schreibt in einem Leserbrief, der Stadtrat sei bei der Überarbeitung der Schutzverordnung aus dem Jahr 1982 übers Ziel hinaus geschossen. Ein Schutzstatus bedeute eine Wertminderung der Liegenschaft und verursache für die Zukunft höhere Planungs- und Baukosten. «Wir setzen uns dafür ein, dass die Interessen der Eigentümer berücksichtigt und die Stadt sehr zurückhaltend in die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreift», schreibt Schäfler gemeinsam mit zwei Mitstreitern. Insgesamt sind über 100 Gebäude in der neuen Schutzverordnung als schützenswert aufgeführt.

Überflüssige Schutzzonen?
Doch nicht nur die Aufnahme von Gebäuden ins 2018 aktualisierte Ortsbildinventar gibt zu reden. Denn neben den sogenannten Kulturobjekten umfasst die Schutzverordnung beispielsweise auch Naturschutzzonen, Biotope, Einzelbäume, Baumgruppen oder Hecken.
Auch in diesem Bereich geht Künzle die Schutzverordnung zu weit. «So ist beispielsweise der Wald durch das Waldgesetz ausreichend geschützt. Es ist nicht einzusehen, warum man mit einer zusätzlichen Schutzverordnung die Bewirtschaftung verkomplizieren soll», so Künzle. Gerade die Hecken würden beispielsweise durch das Vernetzungsprojekt Gossau-Andwil-Gaiserwald seit Jahren qualitativ aufgewertet. «Wenn man diese nun unter Schutz stellt, muss man nicht meinen, irgendein Bauer werte seine Hecken noch auf», so der Landwirt. Ausserdem sei in den letzten 40 Jahren in Gossau keine einzige Hecke verschwunden, was ja selbst der Leiter der Stadtentwicklung, René Haefeli, eingeräumt habe. Auch die lokalen Umgebungsschutzzonen wie beispielsweise im Niederdorf hält Künzle für überflüssig: «Es handelt sich dabei um Landwirtschaftszonen, in denen ohnehin kaum etwas gebaut werden darf.»

Spielraum nicht genutzt
Neben der Quantität der aufgenommenen Objekte kritisiert die SVP in der Medienmitteilung auch das zeitliche Vorgehen: «Wir finden es befremdend und taktisch sehr unklug, dass die Stadt Gossau die Totalrevision Schutzverordnung mit der öffentlichen Mitwirkung bereits am Laufen hat, obwohl hier zuerst der kommunale Richtplan mit der Innenentwicklungsstrategie und anschliessend die Schutzverordnung
erarbeitet werden sollte.» Ausserdem nutze der Stadtrat den vorhandenen Ermessensspielraum «leider nicht ansatzweise». «Wenn uns der Stadtrat sagt, es drohten Einsprachen durch Umweltverbände und Zurückstellungen durch den Kanton, so ist das aus unserer Sicht reine
Angstmacherei», so Künzle. Auch Schäfler findet, der Schutz von wichtigen Zeitzeugen sei bereits durch die bisherige Schutzverordnung und den nationalen und kantonalen Schutzstatus gewährleistet. Nun sei aber ein wesentlicher Teil der neu mit einem Schutz belegten Objekte und Gebiete von lokaler Bedeutung. «Hier entscheidet die Gemeinde, was sie schützen will und was nicht», so Schäfler.

Veränderte Grundlagen
Die geänderten gesetzlichen Grundlagen und die veränderten tatsächlichen Verhältnisse würden eine Totalrevision der Schutzverordnung
von 1982 erforderlich machen, hält der Stadtrat fest. Aufgrund des Alters der Schutzverordnung fehlten zwischenzeitlich einige Kultur- und
Naturobjekte. Auch seien Naturobjekte 1982 nur ungenau aufgenommen worden. Zudem seien mit dem Planungs- und Baugesetz 2017 die
gesetzlichen Grundlagen geändert worden. «Die Auswahl der neuen Schutzobjekte richtete sich nach den neuen eidgenössischen und kantonalen Inventaren sowie den im Rahmen des Projekts neu erarbeiteten Grundlagen. So wurde beispielsweise das Ortsbildinventar
sorgfältig neu aufgearbeitet», schrieb die Stadt in ihrer Medienmitteilung zur Totalrevision der Schutzverordnung. Aufgrund der grossen Nachfrage und der vielen Abklärungen hatte die Stadt die Mitwirkungsfrist um einen Monat bis 30. November verlängert. Nun wird die Schutzverordnung bereinigt und für die öffentliche Auflage vorbereitet. Während dieser kann Einsprache erhoben werden. Nach Erledigung der Einsprachen wird die Schutzverordnung im Stadtparlament beraten und erlassen. Abschliessend erfolgt die Genehmigung durch den Kanton.

Von Tobias Baumann, Gossauer Nachrichten

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